Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Der Paragraf § 31 des Kinder – und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschreibt, was die SPFH erreichen soll:
„Die SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
Die Familie gibt es nicht mehr, Familien sind heute sehr unterschiedlich
- Alleinerziehende
- Patchworkfamilien
- Adoptivfamilien
- Stieffamilien
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Kleinfamilien
- Mehrgenerationenfamilien
- kinderreiche Familien
Fast jeder wünscht sich eine Familie, jeder kommt aus einer Familie, alle haben Familie (gehabt). Und in allen Familiensystemen kann es passieren, dass es beim Zusammentreffen mehrerer benachteiligender Faktoren zu einer Krise kommt, die man nicht mehr alleine in den Griff bekommt, sodass professionelle Hilfe nötig wird.
Die SPFH muss, ebenso wie die anderen Hilfen zur Erziehung, beim Jugendhilfedienst der Stadt Dortmund beantragt werden. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt (max. 18 Monate). In dieser Zeit finden in der Regel zwei Hausbesuche pro Woche statt, durchgeführt von einer unserer Familienpädagoginnen oder Pädagogen.
Vorrangiges Ziel aller Hilfen zur Erziehung ist der Erhalt der Familien
Weitere Ziele und Inhalte der SPFH
- Belastungen von Familien vermindern
- Entwicklung einer funktionierenden Alltagsstruktur
- Erarbeiten von Regeln und Grenzen
- Förderung von Problembewusstsein
- Reflexion von Verhaltensmustern
- Hilfe bei der Suche nach Lösungen für Familienprobleme
- Verbesserung der Erziehungsfähigkeit
- Unterstützung bei der altersgemäßen Förderung der Kinder
- Anregungen geben für sinnvolle Freizeitgestaltung
- Motivieren zu und ggf. vermitteln von weiterführenden Hilfen, z.B. Therapie, Diagnostik, Selbsthilfegruppe, etc.
- Beratung bei Paarproblemen
- Aufbau stützender Netzwerke
- Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen und im Kontakt mit Schulen, Kindergärten, etc…
Alle Ziele und Inhalte der SPFH orientieren sich an Ihren Fähigkeiten und Wünschen. Die Ausgestaltung und Planung der Hilfe erfolgt gemeinsam mit Ihnen.





