Heilpädagogische Förderung
Heilpädagogik (nach §35a KJHG) ist immer Individualpädagogik. Ausgehend von dem individuellen Entwicklungsstand und der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes finden für SchülerInnen aller Schulformen außerschulische, ganzheitliche Einzelförderungen statt.
Im Zuge des Abbaus von Misserfolgserwartungen bzw. –erlebnissen und der Stärkung des Selbstwertgefühls soll die Teilhabe des betroffenen Kindes am Leben in der Gesellschaft unterstützt und stabilisiert werden. Die Förderung bezieht den wechselseitigen Zusammenhang von Kind, Schule/ Unterricht und Elternhaus/ Umwelt mit in die Förderüberlegungen ein.





