Die Beratungsstelle ist in der Regel montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. In Ausnahmefällen können außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbart werden. Der Erstkontakt läuft über unsere offene Sprechstunde.
Erziehungs- Paar und Lebensberatung: dienstags 14:00 bis 17:00 Uhr
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: mittwochs 8:30 bis 10:30 Uhr
Leider nein. Momentan haben wir nur Beraterinnen, die Beratung anbieten. Aber versuch es trotzdem mal…
Wir beraten in der deutschen Sprache.
Zudem haben wir in der Erziehungs- und Familienberatung die Möglichkeit, durch zwei muttersprachige Kolleginnen in der türkischen und in der slowenischen Sprache zu beraten.
Im Fachteam Schwangerenberatung besteht neben deutsch die Möglichkeit einer Beratung in türkischer, russischer, ukrainischer und polnischer Sprache.
Eine Beratung in weiteren Sprachen unter mithilfe unserer Fachkräfte der erzieherischen Hilfen ist auf Anfrage möglich.
Nein, die Mitarbeiter/-innen der Beratungsstelle unterliegen der Verschwiegenheit. Bei akuter Kindeswohlgefährdung (§8a) würden wir andere Institutionen informieren.
Wir unterstützen und beraten…
- Kinder und Jugendliche,
- Eltern, (alleinerziehende) Elternteile (Vater oder Mutter),
- Sorgeberechtigte Personen (Großeltern, Tanten, Onkel, Verwandte..),
- Nachbarn,
- Alle, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich zu tun haben wie zum Beispiel: Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, …)
- Erwachsene (Singles oder Paare)
- Schwangere
- Frauen/Paare mit unerfülltem Kinderwunsch
Selbstverständlich! Manchmal ist es notwendig vernetzt mit anderen Institutionen zu arbeiten um Lösungswege zu finden. Wir besprechen mit den Ratsuchenden mit wem wir zusammenarbeiten, bevor wir jemanden anderen informieren. Nur mit schriftlicher Schweigepflichtsentbindung dürfen wir andere kontaktieren.
Das ist immer unterschiedlich. Die Anzahl der Termine wird im persönlichen Gespräch individuell nach Bedarf geregelt.
Es wäre gut, wenn das ginge. Wir wissen aber, dass das nicht immer möglich ist. Daher versuchen wir auch in solchen Situationen zu helfen.
Eltern haben das Recht informiert zu werden! Das ist gesetzlich festgelegt. Wenn Eltern aber eine Beratung verhindern würden, dürfen wir trotzdem beraten. Kinder haben ein Recht auf Beratung. Das steht im Gesetz!
In der Regel finden die Beratungsgespräche in den Räumen der Beraterinnen in der Beratungsstelle statt. Wir bieten zusätzlich Sprechstunden in Kindertageseinrichtungen und Schulen an, daher können Gespräche auch in den jeweiligen Institutionen oder in Ausnahmefällen auch an anderen Orten stattfinden.






